Liebe Eltern,
wir hoffen, dass Sie gesund und zuversichtlich in das Jahr 2021 gestartet sind.
Wie Sie es sicherlich bereits aus den Medien wissen, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin entschieden, dass die Schulen im Land zunächst weitgehend geschlossen bleiben.
In der kommenden Woche, ab 11.1.2021, werden an den öffentlichen Schulen weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.
Welche Auswirkungen der Lockdown auf das Pandemiegeschehen hat, wissen wir leider
erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung. Deshalb will das Land Baden-Württemberg in der kommenden Woche auf der Grundlage der dann verfügbaren Daten prüfen, ob die Grundschulen ab 18. Januar geöffnet werden können.
Im Zeitraum von 11.1. – 15.1.2021 findet für alle Schülerinnen und Schüler verbindlicher Fernlernunterricht statt. Auch Schülerinnen und Schüler, die vom Präsenzunterricht befreit sind, haben am Onlineunterricht teilzunehmen.
In der Primarstufe werden die Materialien am Montag, 11.1.2021 am Eingang zu Gebäude B ausgegeben. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, haben wir die Ausgabezeiträume wie folgt festgelegt:
Stufe 1 und 2 von 8.00 – 8.45 Uhr
Stufe 3 und 4 von 8.45 – 9.30 Uhr
In der Sekundarstufe wird das Material hauptsächlich über die Plattform „Teams“ ausgegeben. Sollten zusätzliche Materialien zum Abholen bereitgestellt werden, werden Sie von den Lehrkräften informiert und können diese dann am Montag ab 10 Uhr am Eingang zu Gebäude B abholen. Der Stundenplan Ihres Kindes wird Ihnen von der Klassenlehrkraft bis Samstag, 09.01.2021 zugeschickt. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie pünktlich und vorbereitet zum Onlineunterricht erscheinen. Im Falle einer Erkrankung ist eine telefonische Entschuldigung im Sekretariat erforderlich.
Sollten Sie Laptops für das Fernlernen benötigen, melden Sie dies bitte bis Samstag, 9.1.2021 an die Klassenlehrkraft zurück. Die Laptops können dann ebenfalls am Montag zwischen 8.00 – 12.00 Uhr am Eingang zu Gebäude B abgeholt werden.
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine
Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine „Notbetreuung" eingerichtet.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten bzw. die/der Erziehungsberechtigte in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen, sofern sie die Abschlussprüfung im Jahr 2021 anstreben und somit tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Es kommt also nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in Präsenz außerhalb der Wohnung oder in Homeoffice verrichtet wird. In beiden Fällen ist möglich, dass die berufliche Tätigkeit die Wahrnehmung der Betreuung verhindert. Es kommt auch nicht darauf an, ob die berufliche Tätigkeit in der kritischen Infrastruktur erfolgt.
Bei Alleinerziehenden kommt es entsprechend nur auf deren berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schule an.
Auch wenn das Kindeswohl dies erfordert oder andere schwerwiegende Gründe, z.B. pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz in Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten oder Feuerwehren, vorliegen, ist eine Aufnahme in die Notbetreuung möglich.
Zur Erfassung des Bedarfs haben wir eine Onlineumfrage erstellt. Mit dem folgenden Link können Sie sich in diese Liste eintragen. Bitte geben Sie zuerst die Klasse und dann den Namen Ihres Kindes an und markieren dann die benötigten Betreuungstage.
Wir richten den dringenden Appell an Sie, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist.
Die Notbetreuung geht von 8.15 – 12.30 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler, die bereits in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, können die Betreuungszeiten von 7.30 – 8.15 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr bzw. freitags bis 14.30 Uhr in Anspruch nehmen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, kann Präsenzunterricht angeboten werden, um diesen für die Prüfungsvorbereitung in den Prüfungsfächern zu nutzen. Ein Stundenplan hierfür geht über die Klassenlehrkräfte an die betreffenden Eltern raus.
Sofern schriftliche Leistungsrückmeldungen für die Notenbildung noch zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz, ab dem 18.01.2021, durchgeführt werden. Für diesen Fall, werden die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern bzgl. eines Termins durch die Fachlehrkräfte informiert.
Sobald wir neue Informationen vom Kultusministerium zum Schulbetrieb ab dem 18.01.2021 bekommen, informieren wir Sie umgehend.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bitter und Jasmin Kern
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