top of page

Neue Corona-Verordnung innerhalb der Alarmstufen

Im Folgenden informieren wir über die Anpassung der Corona-Verordnung innerhalb der Alarmstufen:

1. Fachpraktischer Sportunterricht

  • Hier gilt keine Maskenpflicht

  • Darf nur noch kontaktfrei erfolgen

  • Ausnahme: Bei Hilfestellungen, dann muss jedoch eine Maske getragen werden.

2. Musikunterricht

  • Es muss ein Mindestabstand von 2m in alle Richtungen gewahrt werden

  • In geschlossenen Räumen darf nur mit Maske gesungen werden, im Freien ohne Maske

  • Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur in großen Räumen gestattet

3. Schulveranstaltungen

  • Die schulischen Regeln für Veranstaltungen (also 3G und Maskenpflicht) gelten für Schulveranstaltungen dann, wenn sie nicht öffentlich sind und in der Schule stattfinden

  • Diese Regelung gilt auch für Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen weiterer Gremien

  • Schulveranstaltungen, die nicht öffentlich sind (z.B. wenn Eltern daran teilnehmen) richten sich nach den allgemeinen Veranstaltungsregeln der CoronaVO

  • Wie bisher ist für alle Veranstaltungen ein Hygienekonzept zu erstellen, sowie eine Datenverarbeitung durchzuführen

4. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen

  • Sind bis zum 31.01.2022 generell untersagt, auch im Inland (dies gilt ab dem 1.12.21)

  • Zudem gilt, dass SuS, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, nicht mehr durch Vorlage ihres Schülerausweises von der Testpflicht befreit sind

  • Bei SuS im Alter zwischen 12-17 Jahren besteht diese Möglichkeit zunächst fort, sie soll nach den Plänen der Landesregierung mit Beginn der Weihnachtsferien jedoch auslaufen

Im Anhang befindet sich zudem eine ausführliche Zusammenfassung zum Thema Quarantäneregelung.



41 Ansichten0 Kommentare

Comments


bottom of page