Uns erreichten folgende Infos von Seiten des Kultusministeriums:
„ Sportunterricht ist nun inzidenzunabhängig zulässig. Einschränkungen ergeben sich dann, wenn in einem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler nach einer positiven Testung auf das Coronavirus der Pflicht zur Absonderung unterliegt.
In allen anderen Fällen muss während des fachpraktischen Sportunterrichts muss weiterhin keine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt nicht für Sicherheits- und Hilfestellungen."
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